Häufige Fragen und unsere Antworten

Nachfolgend finden Sie die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden und unsere Antworten darauf.

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1. Wer ist der BAS.T?

Dem Bundesverband Antriebs- und Steuerungstechnik. Tore e. V. (BAS.T) gehören führende Hersteller für Torantriebe, Funksysteme, Sicherheitseinrichtungen und Torsteuerungen an. Ihren Kunden garantieren die Unternehmen ein Höchstmaß an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität.

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2. Wer ist Mitglied im BAS.T?

Unsere Mitglieder setzten sich aus Herstellern von Antrieben für Industrie-, Hof- und Garagentore, Sicherheitseinrichtungen, Steuerungen und Funksystemen zusammen. Insgesamt repräsentieren wir rund 80% des Marktes in Deutschland. Eine Übersicht über unsere Mitglieder finden Sie hier.

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3. Was ist das BAS.T Q-Siegel und welche Vorteile bietet es?

Ziel ist es, mit der Vergabe des BAS.T-Qualitätssiegels größtmögliche Sicherheit für Fachhändler und Endverbraucher zu schaffen und gleichzeitig alle gesetzlichen und normativen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern auch weitere Produkteigenschaften zu bieten, die über die üblichen Standards hinausgehen.

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4. Welche Vorteile bietet mir ein kraftbetätigtes Tor?

Ein kraftbetätigtes Tor bietet Ihnen ein Mehr an Sicherheit und Komfort.

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5. Kann ich mein Tor mit einem Antrieb nachrüsten?

Vor Einbau eines Antriebes sollten Sie Kontakt zu einem Fachhändler aufnehmen, der Ihr Tor vorab prüft. Hierbei werden die Ausführung und der technische Zustand geprüft. Tore ab Baujahr 2001 können in der Regel einfach auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.

Bei Toren mit dem Baujahr 2000 oder früher müssen voraussichtlich umfangreichere Nachrüstungen vorgenommen werden. Je nach Ausführung des Tores kann ein Austausch des Tores notwendig werden.

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6. Kann ich meinen Torantrieb mit dem Smartphone steuern?

Eine Steuerung mittels Smartphone ist bei den dafür vorgesehen Modellen möglich.

Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu einer Änderung der Steuerungsart kommen kann, die eine weitere Absicherung notwendig macht. Wenden Sie sich daher an einen Fachhändler.

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7. Kann ich meinen Torantrieb in mein bestehendes Smart Home-System einbinden?

Je nach Ausführung kann der Antrieb in das System integriert werden. Sprechen Sie hierzu direkt den Hersteller des Antriebs an.

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8. Was ist eine Konformitätserklärung?

Mit der Konformitätserklärung erklärt der Hersteller der kraftbetätigten Toranlage die Übereinstimmung der Toranlage mit den geltenden EU-Richtlinien. Für Toranlagen sind dies u.a. die Maschinenrichtlinie und die Funkanlagenrichtlinie.

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9. Was ist eine Leistungserklärung?

Die Leistungserklärung gibt die Leistung von Bauprodukten in Bezug auf die wesentlichen Merkmale dieser Produkte, gemäß den einschlägigen harmonisierten technischen Spezifikationen, an (Art. 6 Abs. 1 BauPVO). Für Tore ist dies die EN 13241 in Form einer harmonisierten Produktnorm.

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10. Was ist eine Einbauerklärung?

Wird ein Antrieb über den Vertriebskanal "Do-it-Yourself" (z.B. Baumarkt, Onlineshop) direkt an den Endkunden verkauft, so gilt dieser als vollständige Maschine, für deren Sicherheit der Hersteller die Verantwortung übernimmt, die durch die mitgelieferte EU-Konformitätserklärung dokumentiert wird.

Wird der Antrieb durch den Fachhandel verkauft und montiert, so gilt er als unvollständige Maschine. Die unvollständige Maschine (der Antrieb) ist nur zum Einbau in eine Toranlage bestimmt, um zusammen mit ihr eine vollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu bilden.

Die Toranlage darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn fachmännisch festgestellt wurde, dass die gesamte Anlage den Bestimmungen der zutreffenden Richtlinien entspricht.

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11. Was ist ein kraftbetätigtes Tor?

Ein kraftbetätigtes Tor ist ein Tor, welches durch die Kraft eines Antriebs geöffnet und geschlossen wird.

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12. Wann wird ein Tor gewerblich, wann privat genutzt?

Unter "gewerblicher Nutzung" wird die Nutzung von Toren in Arbeitsstätten verstanden, für die die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" Anwendung finden. In der für Tore und Türen geltenden ASR A1.7 heißt es dazu:
"Diese Arbeitsstättenregel gilt für das Einrichten und Betreiben von Türen und Toren in Gebäuden und auf dem Betriebsgelände sowie in vergleichbaren betrieblichen Einrichtungen, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Sie gilt nicht für Türen und Tore von maschinellen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) und nicht für provisorische Türen und Tore auf Baustellen."
Klarer formuliert geht es also um die "Nutzung in Arbeitsstätten" statt um die "gewerbliche Nutzung".

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13. Sind z. B. Tiefgaragen oder Gebäude von Freiwilligen Feuerwehren auch Arbeitsstätten?

Wenn diese Tiefgarage für Irgendjemanden (z. B. für die/den Hausmeister(in) oder das Reinigungspersonal) eine Arbeitsstätte ist, fällt diese auch in den Anwendungsbereich der ASR A1.7. Dabei ist es unerheblich, ob und wie diese Tätigkeit bezahlt wird. Ebenso ist es ohne Bedeutung, ob eine Tätigkeit in einem Gebäude ehrenamtlich geleistet wird oder nicht, denn auch ehrenamtliche Arbeit ist Arbeit. Deshalb sind z. B. Gebäude von Freiwilligen Feuerwehren in der Regel auch Arbeitsstätten.

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14. Was versteht man unter einem „öffentlichen Bereich“ und was unter einem „nicht öffentlichen Bereich“?

Nach allgemeiner Rechtsauffassung (Beschluss des OLG Hamm vom 04.03.2008, AZ: 2 Ss 33/08) zählen Betriebsgelände oder private Flächen zum öffentlichen Bereich, wenn diese Flächen der Allgemeinheit zugänglich sind, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Damit zählen auch Grundstücke, die nicht gegen den Zugang durch Dritte gesichert sind, sowie Tore, die in eine öffentliche Verkehrsfläche hinein öffnen, zum öffentlichen Bereich. "Private" Tore müssen deshalb grundsätzlich durch eine weitere Abtrennung vom öffentlichen Verkehrsraum abgegrenzt werden.

"Nicht öffentlicher Bereich" bedeutet, dass sowohl die Nutzung als auch der Zugang zu diesen Flächen nur durch eingewiesene Personen oder in Begleitung eingewiesener Personen erfolgen kann. Dies ist z. B. bei einem umzäunten Betriebsgelände der Fall, bei dem sichergestellt ist, dass ausschließlich autorisierte Personen Zutritt erhalten.

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15. Wie häufig muss eine Toranlage geprüft oder gewartet werden?

Bei der Nutzung in Arbeitsstätten (siehe hierzu Fragen 12 und 13), müssen Toranlagen generell nach Vorgaben des Herstellers gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A1.7) mind. alle 12 Monate geprüft werden. Wir empfehlen, auch sonst alle Toranlagen in diesem Intervall prüfen zu lassen.

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16. Wer ist für die Prüfung / Wartung der Toranlage verantwortlich?

Der Betreiber ist für den sicheren Betrieb der Toranlage verantwortlich. Bitte beachten Sie hierzu die Frage 18 "Welche Pflichten habe ich als Betreiber einer Toranlage?".

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17. Was ist der Unterschied zwischen Prüfung und Wartung?

"Prüfung" ist eine Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Zustandes eines Torsystems mit Hinweis auf mögliche Gefahrenstellen. Die Prüfung ist in der ASR A1.7 beschrieben. Der Mindestumfang ist in den Herstellervorgaben beschrieben.

"Wartung" ist eine oder sind mehrere Maßnahme(n) zur Bewahrung der einwandfreien und sicheren Funktion des Torsystems.

Für beide Maßnahmen wird die Sachkunde für kraftbetätigte Tore vorausgesetzt.

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18. Welche Pflichten habe ich als Betreiber einer Toranlage?

Betreiber gewerblicher oder öffentlicher Toranlagen unterliegen den Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsvorschriften und deren technischen Regeln (u. a. ArbSchG1 , ArbStättV2 , BetrSichV3 , Technische Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregel) ASR A 1.7 "Türen und Tore" Haus- und Garagenbesitzer unterliegen der bauordnungsrechtlichen Pflicht, die Toranlage instand zu halten, so dass der sichere Betrieb gewährleistet ist2. Zivilrechtlich besteht für den Haus- und Garagenbesitzer die sog. Verkehrssicherungspflicht5,

§ 3 Allgemeine Anforderungen

(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 und Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wird. die der Wahrung dieser Belange dienenden allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.

1 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG vom 7. August 1996
2 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV vom 12. August 2004
3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV vom 03. Februar 2015
4 §3 Abs. 1, Bauordnung (BauO) NRW vom 01. März 2000
5 Haftungsvoraussetzungen sind gem. § 823 BGB geregelt.

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19. Wer ist für das sichere Inverkehrbringen verantwortlich?

Für das sichere Inverkehrbringen ist der Hersteller verantwortlich. Er gibt mit dem von ihm festgelegten "bestimmungsgemäßen Gebrauch" und den daraus resultierenden Absicherungsmaßnahmen das Mindestschutzniveau vor. Bitte beachten Sie hierzu auch die nächste Frage.

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20. Was ist beim Einbau zu beachten?

Vor Beginn des Einbaus ist die Kompatibilität des Antriebes mit dem Tor zu prüfen, indem anhand der Unterlagen des Antriebs festgestellt wird, dass der Antrieb auch genau für das betreffende Tor geeignet ist. Ebenso muss das handbetätigte Tor dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, erst dann darf mit der Montage begonnen werden.

Die Montage und Inbetriebnahme ist nach der mitgelieferten Montageanleitung durchzuführen. Nach Einbau ist die Funktionsprüfung der gewählten Absicherung gemäß Herstellervorgaben durchzuführen.

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21. Welche Dokumente sind mit kraftbetätigtem Tor / meinem Antrieb zu übergeben?

Nach Einbau des kraftbetätigten Tores sind dem Betreiber folgende Dokumente zu übergeben: Betriebsanleitung, Wartungsanleitung, Prüfbuch, Leistungserklärung (entfällt bei Nachrüstung eines Antriebes) und EU-Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung nach Maschinenrichtlinie. Außerdem ist der Betreiber in die sichere Nutzung der Toranlage einzuweisen.

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22. Welche Normen gelten für kraftbetätigte Tore?

EN 13241 Produktnorm für Tore

Terminologie: EN 12433-1 - Bauarten/EN 12433-2 - Bauteile

Umweltnormen:

EN 12424 - Windwiderstand - Klassifizierung
EN 12444 - Windwidst.-Prüf.
EN 12425 - Wasserwidersatnd - Klassifizierung
EN 12489 - Wasserwid.-Prüf.
EN 12426 - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung
EN 12427 - Luftdurchlässigkeit - Prüfung/EN 12428 - Wärmewiderstand

Sicherheitsnormen:

EN 12604 - Mech. Aspekte
EN 12453 - Nutzungssicherheit
EN 12635 - Einbau und Nutzung
EN 12978 - Schutzeinrichtungen

Elektrische Normen:

EN 60335-1 - Allgemein
EN 60335-2-95 - Privatbereich
EN 60335-2-103 - Industrieller Bereich

[Anmerkung: grafischen Darstellung]

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23. Wie hoch ist der Stromverbrauch eines kraftbetätigten Garagentores und wie hoch sind die jährlichen Stromkosten?

Die Stromkosten setzten sich aus dem Stromverbrauch im Standby und im Fahrbetrieb zusammen. Bei einem Tor mit 5 Öffnungen und Schließungen pro Tag ist der Standby-Verbrauch maßgeblicher Einflussfaktor. Moderne Garagentorantriebe haben einen Standby-Verbrauch von weniger als 1W (Beispielrechnung 0,5 W; Strompreis 0,30 €/kWh)

365 Tage x 24 h x 0,5 W x 0,3 €/kWh = 4,38 kWh x 0,3 €/kWh = 1,30 €

Der Verbrauch des Antriebs für das Öffnen und Schließen des Tores ist von Faktoren wie z. B. der Torgröße und dem Zustand des Tores abhängig . Bei 5 Öffnungen und Schließungen pro Tag ist dies im Regelfall mit Stromkosten von weniger als 0,50 € verbunden. Diese schließen den Stromverbrauch der Antriebsbeleuchtung mit ein.

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24. Benötigt ein Torantrieb eine Netztrenneinrichtung?

Jedes Tor mit elektrischem Antrieb muss mit einer Trenneinrichtung ausgerüstet werden, die alle hereinführenden Leiter der Energieversorgung trennt. Wenn der elektrische Antrieb über eine Steckvorrichtung mit dem Netz verbunden ist, ist eine andere Trenneinrichtung nicht erforderlich, sofern die Steckvorrichtung zum Abschalten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik verwendet werden kann. Die Trenneinrichtungen einschließlich der Steckvorrichtungen müssen gegen unbeabsichtigtes und unbefugtes Wiedereinschalten gesichert werden.

Im privaten Bereich brauchen die Trenneinrichtung einschließlich der Steckvorrichtung nicht gesichert zu werden, wenn sie in der Nähe des Antriebes oder im direkten Blickfeld zum Antrieb angeordnet werden. Die Netz-Trenneinrichtung muss gegen möglichen Missbrauch durch Kinder gesichert werden.
Die EN 60204 findet in diesem Punkt keine Anwendung, da diese Anforderung durch die Produktnorm Tore EN 13241 geregelt ist.