Was habe ich zu beachten? Welche Richtlinien?

Europaweit dürfen nur funktechnische Geräte, also auch Funkfernbedienungen, in Verkehr gebracht werden, die der Richtlinie 1999/5/EG (RICHTLINIE 1999/5/EG vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität) entsprechen. Das Einhalten dieser Richtlinie wird durch eine entsprechende Kennzeichnung des Gerätes und die Konformitätserklärung des "Inverkehrbringers" bestätigt. Andere Bescheinigungen (z.B. die Bescheinigung einer prüfenden Stelle o.ä.) ersetzen eine Konformitätserklärung nicht.

Als Nutzer von Funkfernbedienungen sollte man daher, insbesondere bei unbekannten oder Funkfernbedienungen mit zweifelhaften Ursprungs, zumindest die korrekte Kennzeichnung und die Konformitätserklärung überprüfen, denn sonst gilt man selbst als der "Inverkehrbringer" und ist somit für die Eigenschaften des Gerätes gegenüber den Marktaufsichtsbehörden selbst verantwortlich.

Negative Eigenschaften können dann z.B. sein, daß andere Geräte, wie Alarmanlagen, Funkkopfhörer, Babyphone oder gar medizinische Geräte, gestört werden.

Der Bundesverband Antriebs- und Steuerungstechnik.Tore (BAS.T) empfiehlt daher auf Qualität und nicht auf "Billigprodukte" zu setzen. Wirkliche Markenqualität rechtfertigt seinen Preis, denn das Know-how der Hersteller steckt im Detail. So kann der Händler und Verbraucher sicher sein, dass die Produkte der BAS.T-Mitglieder die gültigen Normen und Vorgaben einhalten und sich damit durch Langlebigkeit und Zuverlässigkeit auszeichnen.

Vorteile der Produkte von BAS.T-Mitgliedern sind:

  • hohe Übertragungssicherheit,
  • Sicherheit gegenüber der Benutzung durch nicht autorisierte Personen,
  • Sicherheit gegen "Code-Scanning" und "Code-Grabbing" (abhörsicher),
  • Geringer Stromverbrauch,
  • Eindeutige Handsendererkennung.